Der Schengen-Raum und darüber hinaus!
Der Schengen-Raum umfasst eine Reihe von Ländern, in denen der freie Personenverkehr und in den meisten Fällen auch der freie Verkehr von Fahrzeugen erlaubt ist. Belgien und viele umliegende Länder gehören zu dieser Zone. Sie können auch frei in Länder reisen, die nicht zum Schengen-Raum gehören, aber Teil der EU sind.
Das Vereinigte Königreich führt strengere Formalitäten ein. Nach unseren Informationen werden Fahrzeugpapiere einer speziellen Zollkontrolle unterzogen werden. Daher scheint eine Fahrerbescheinigung für Personen, die mit einem geleasten Auto ins Vereinigte Königreich reisen, empfohlen zu sein. Auch die B.A.-Versicherung des Fahrzeugs bleibt über den 1.1.21 hinaus gültig, wenn das Vereinigte Königreich bereits auf der Versicherungskarte vermerkt war. Der Fahrer muss jedoch seinen Führerschein, den Versicherungsnachweis und den Original-Zulassungsschein (Fahrzeugteil) immer an Bord haben.
Siehe Tabelle auf dieser Seite.
Bei der Nutzung eines Fahrzeugs außerhalb des Schengen-Raums kann der Fahrer eines Fahrzeugs mit belgischem Nummernschild ein international legalisiertes Dokument des Außenministeriums vorlegen. Nur der Besitzer des Fahrzeugs kann diese Genehmigung bestätigen. Siehe auch das einschlägige Wiener Übereinkommen von 1968. Jedes Land kann in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen vor dem Einsatz eines Kraftfahrzeugs eine Genehmigung des Eigentümers verlangen.
Auch Fahrzeuge mit einem GH Luxemburger Nummernschild, die von einem belgischen Verwalter verwaltet werden, durfen um CERTIFICATE-Anfragen fragen.
Es wird empfohlen, das DRIVE ZERTIFIKAT zu verwenden, das Sie in dieser Anwendung digital anfordern können.
Das ZERTIFIKAT trägt eine international verifizierte Signatur, ein e APOSTILLE oder e LEGALISATION of Foreign Affairs und wird als ORIGINAL ZERTIFIKAT in https://legalweb.diplomatie.be, einer international zugänglichen Website, aufgenommen.
Für das Verlassen und Einreisen mit einem Fahrzeug in den Schengen-Raum ist eine legalisierte Genehmigung erforderlich.
Das DRIVE-Zertifikat ist völlig unabhängig von der Versicherung des Fahrzeugs oder seiner Insassen.
Der Eigentümer/Lizenznehmer, der Sie zur Nutzung des Fahrzeugs unter bestimmten Umständen berechtigt, muss unter anderem die Gültigkeit der Fahrzeugversicherung des betreffenden Fahrzeugs für das/die zugelassene(n) Land(e) überprüfen.
Wenn Sie das Fahrzeug und/oder seine Insassen ausnahmsweise selbst versichern, führen Sie die Inspektion durch.
In vielen Fällen kann bei Bedarf eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Leasing- und Vermietungsunternehmen kontrollieren gründlich, bevor ein DRIVE zertifikat von ihrem Verantwortlichen unterschrieben wird.
Das Zeichnen (oder die Kontrolle) von Versicherungen liegt in der Verantwortung des Eigentümers des Fahrzeugs oder derjenigen, die das Fahrzeug zur Verfügung gestellt haben.
Wer hat Zugang zu den Dokumenten?
Die föderale Polizei hat das Recht, alle ausgestellten DRIVE-Zertifikate einzusehen. (lesen & drucken)
Sie können Fragen einer ausländischen Regierung zu einem DRIVE ZERTIFIKAT beantworten.
Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Legalisierungsdienst, hat das Recht, Ihr DRIVE ZERTIFIKAT auf der Grundlage von https://legalweb.diplomatie.be einzusehen, in dem er Ihr ZERTIFICAT einliest.